Zeugnisverweigerungsrecht faktische lebensgemeinschaft

Die faktische Lebensgemeinschaft im Kontext des - UZH Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen. 1 Das Zeugnis können verweigern: a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt; b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat; c.


MLaw Simon Epprecht - SwissLegal Zum Zeugnisverweigerungsrecht bei faktischer Lebensgemeinschaft. Veröffentlicht am 02/06/ kj. Dass es Zeugnisverweigerungsrechte gibt, belegt zunächst, dass das Strafprozessrecht Werte anerkennen muss und auch anerkennt, die über demejnigen der Wahrheitsfindung stehen.


DFR - BGer 6B_967/2019 Nach dem Wortlaut der §§ ZPO, 52 StPO sind Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte und diejenigen Personen zur Zeugnisverweigerung berechtigt, die mit der Partei, dem Beteiligten oder dem Angeklagten in gerader Linie verwandt oder verschwägert beziehungsweise in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad.
Zeugnisverweigerungsrechte (Art. 168 ff. StPO) - Duri Bonin

Eheähnliche/nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Familienrecht Das Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Liebespartner des Beschuldigten nur dann zu, wenn es sich um eine umfassende Lebensgemeinschaft mit Ausschliesslichkeitscharakter handelt, die eine gewisse Intensität und Dauer aufweist.

Eheähnliche/nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Familienrecht

Zeugnisverweigerungsrecht bei Lebenspartnerschaft - Art. Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen 1 Das Zeugnis können verweigern: a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt; b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat;.



§ 1 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft / I - Haufe

Art. Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen. 1 Das Zeugnis können verweigern: a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt; b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat; c. die in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten der.
Endlich das Zeugnisverweigerungsrecht für Lebensgefährten? Ergänzend hält die Vorinstanz fest, im Zeitpunkt der Befragung, also am Dezember , habe keine faktische Lebensgemeinschaft bestanden. Allenfalls habe sie zuvor, d.h. ab September bis anfangs Dezember , vorgelegen. Indes bestehe nach der Auflösung einer faktischen Lebensgemeinschaft kein Aussageverweigerungsrecht mehr.
zeugnisverweigerungsrecht faktische lebensgemeinschaft

Zeugnisverweigerungsrechte (Art. 168 ff. StPO) - Duri Bonin Es stelle sich daher die Frage, ob dem Inhalt einer faktischen Lebensgemeinschaft oder deren Rechtswirkungen mehr Bedeutung beizumessen sei. Inhaltlich bestehe kein wesentlicher Unterschied zwischen einem solchen Partnerschaftsverhältnis und der Ehe, da sich beide auf eine Gefühls- und Wirtschaftsgemeinschaft gründeten.