Zeugnisverweigerungsrecht faktische lebensgemeinschaft
Eheähnliche/nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Familienrecht Das Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Liebespartner des Beschuldigten nur dann zu, wenn es sich um eine umfassende Lebensgemeinschaft mit Ausschliesslichkeitscharakter handelt, die eine gewisse Intensität und Dauer aufweist.
Zeugnisverweigerungsrecht bei Lebenspartnerschaft - Art. Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen 1 Das Zeugnis können verweigern: a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt; b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat;.
§ 1 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft / I - Haufe
Art. Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen. 1 Das Zeugnis können verweigern: a. die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt; b. wer mit der beschuldigten Person gemeinsame Kinder hat; c. die in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten der.Zeugnisverweigerungsrechte (Art. 168 ff. StPO) - Duri Bonin Es stelle sich daher die Frage, ob dem Inhalt einer faktischen Lebensgemeinschaft oder deren Rechtswirkungen mehr Bedeutung beizumessen sei. Inhaltlich bestehe kein wesentlicher Unterschied zwischen einem solchen Partnerschaftsverhältnis und der Ehe, da sich beide auf eine Gefühls- und Wirtschaftsgemeinschaft gründeten.